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€ 4.000 Schmerzensgeld für die teilweise Entfernung des linken Eileiters....(Urteil OLG) |
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Friday, 20. November 2009 |
Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg - 4.000 Euro Schmerzensgeld für die teilweise Entfernung des linken Eileiters sowie die Verlängerung der Eileiterschwangerschaft um einen Zeitraum von 13 Tagen - auf MEDIZINRECHT-URTEIL.de von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln
€ 4.000 Schmerzensgeld für die teilweise Entfernung des linken
Eileiters sowie die Verlängerung der Eileiterschwangerschaft um einen
Zeitraum von 13 Tagen
Die teilweise Entfernung des linken Reiseleiters sowie die Verlängerung
der allein der Schwangerschaft um einen Zeitraum von 13 Tagen aufgrund
eines ärztlichen Behandlungsfehlers rechtfertigt ein
Schmerzensgeldanspruch in Höhe von € 4.000,00. Dies hat das
Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg durch Urteil vom 18.06.2009, Az. 12
U 213/08, entschieden.
Im vorliegenden Fall hat das OLG einen Behandlungsfehler in Form eines
Befunderhebungsfehlers angenommen, weil die am Behandlungstag gestellte
Diagnose einer gestörten intrauterinen Schwangerschaft nicht durch
weitere Untersuchungen überprüft worden ist.
Einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von € 4.000,00 erachtete das OLG,
insbesondere unter Berücksichtigung der veröffentlichten
Vergleichsfälle, für ausreichend. Ein darüber hinausgehender Anspruch
lehnte es ab.

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BRINKMANN RECHTSANWÄLTE
Christopher Beyer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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