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40.000 EURO Schmerzensgeld für den Verlust der Gebärmutter (Urteil OLG München) |
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Friday, 20. November 2009 |
Urteil des Oberlandesgerichts München - 40.000 Euro Schmerzensgeld für den Verlust der Gebärmutter - auf MEDIZINRECHT-URTEIL.de von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln
40.000 EURO Schmerzensgeld für den Verlust der Gebärmutter
40.000,00 € Schmerzensgeld hat das OLG München mit Urteil vom 12.03.2009 (1 U 2709/07) einer Frau zugesprochen, nachdem es aufgrund grober Behandlungsfehler zu Komplikationen während einer Geburt kam, in deren Folge die Gebärmutter entfernt werden musste.
Die unzureichende Dosierung eines Antibiotikums und dass tagelange Festhalten an dem Behandlungskonzept trotz der konkreten Befundlage ohne hinreichende Abklärung, inwieweit eine Infektion bzw. Entzündung der Gebärmutter Ursache der Beschwerden sein könnte, stellte zur Überzeugung des Senates nicht nur einen eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse dar, sondern darüber hinaus einen ärztlichen Fehler, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt der entsprechenden Fachrichtung schlechterdings nicht unterlaufen darf.
Der Senat hielt einen Schmerzensgeldanspruch von 40.000,00 € für angemessen, aber auch ausreichend. Bei der Schmerzensgeldfestlegung berücksichtigte er, dass der wesentliche gesundheitliche Schaden, den die Klägerin erlitt, der Verlust der Gebärmutter sowie als weitere Konsequenz hieraus der Verlust der Möglichkeit, weitere Kinder zu bekommen, ist. Ferner berücksichtigte er nachfolgende Komplikationen des operativen Eingriffs, die eine nochmalige Behandlung notwendig machten, sowie psychische Beeinträchtigungen, psychosomatischen Beschwerden im Darmbereich sowie Erschöpfungszustände.

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BRINKMANN RECHTSANWÄLTE
Christopher Beyer
Rechtsanwalt
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