medizinrecht-urteil.de
Startseite
Lexikon Medizin und Recht
Urteile & Fachbeiträge ARZTHAFTUNGSRECHT
Urteile & Fachbeiträge GEBURTSCHADENSRECHT
Urteile & Fachbeiträge ARZTRECHT & KRANKENHAUSRECHT
Urteile & Fachbeiträge ZAHNMEDIZIN
Urteile & Fachbeiträge PATIENTENRECHTE
Urteile & Fachbeiträge ARZNEI, APOTHEKE, MP

PATIENTENSEITEN RECHT
Arzthaftung
Patientenrechte
Patientenverfügung
Behandlungsvertrag
Patientenaufklärung
Hebammenhaftung
Geburtsschadensrecht
Fachanwalt Medizinrecht

URTEILE MEDIZINRECHT
Gerichtsurteile Medizinrecht

SERVICE
Gutachten Medizinrecht
Fachbücher Medizin & Recht

ANWALTSSUCHE BUNDESWEIT
mein-medizinrechtler.de
FACHANWALT MEDIZINRECHT NACH STADT SUCHEN
Aachen
Augsburg
Berlin
Bielefeld
Bochum
Bonn
Braunschweig
Bremen
Chemnitz
Dortmund
Dresden
Duisburg
Düsseldorf
Erfurt
Essen
Frankfurt
Freiburg
Gelsenkirchen
Göttingen
Hagen
Halle
Hamburg
Hamm
Hannover
Karlsruhe
Kassel
Kiel
Köln
Krefeld
Leipzig
Lübeck
Magdeburg
Mainz
Mannheim
Gladbach
Mülheim
München
Münster
Nürnberg
Oberhausen
Osnabrück
Rostock
Saarbrücken
Stuttgart
Wiesbaden
Wuppertal
weiterestaedte

PATIENTENSEITEN MEDIZIN
Hüftprothesen
Fettabsaugung
Lasik-Operation
Nasenkorrektur
Brustvergrößerung
Brustverkleinerung
Facelifting
Zahnimplantate
Lidkorrektur
Haartransplantation
Bauchstraffung
Penisverlängerung
Schönheitschirurgie
Ohrenkorrektur
Faltenunterspritzung
Bleaching
Dekubitus
Narkoserisiko
Risikoschwangerschaft

FACHARZT SUCHEN
mein-Facharzt.com

SEITEN FÜR ÄRZTE
Klinik, Praxisbetrieb & Steuer
Vertragsarztrecht
Arztrecht Seminare
Steuerberater für Ärzte
Arzt, Klinik & Werberecht
Gemeinschaftspraxis
Praxisübernahme
Praxisgründung
MVZ
ArztstrafR & Arzthaftung

APOTHEKE, ARZNEI & MP
Apothekenrecht
Arzneimittelzulassung
Arzneimittelhaftung
Medizinprodukte
Startseite arrow Urteile & Fachbeiträge ARZTHAFTUNGSRECHT arrow Auch bei fehlender Spezialisierung sind Ausführungen eines Sachverständigen zu berücksichtigen,.....

Schrift ändern: Kleinere Schrift Grössere Schrift Auf Standard umstellen

Auch bei fehlender Spezialisierung sind Ausführungen eines Sachverständigen zu berücksichtigen,..... PDF Drucken E-Mail
Friday, 20. November 2009

Beschluss
des Bundesgerichtshofs - Auch bei fehlender Spezialisierung sind Ausführungen eines Sachverständigen zu berücksichtigen, wenn es sich um "medizinisches Allgemeingut" handelt - auf MEDIZINRECHT-URTEIL.de von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln

 

 

Auch bei fehlender Spezialisierung sind Ausführungen eines Sachverständigen zu berücksichtigen, wenn es sich um „medizinisches Allgemeingut“ handelt



Dies der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 09.06.2009 (VI ZR 138/08) entschieden. Zur Begründung führte es aus, dass die Vorinstanz den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Abs. 1 GG in erheblicher Weise verletzt hatte, indem es die Ausführungen eines toxikologisch- pharmakologischen Sachverständigen nicht in der gebotenen Weise berücksichtigt und es rechtsfehlerhaft unterlassen hat, die Widersprüche des Gutachtens dieses Sachverständigen mit denen eines orthopädisch-chirurgischen Sachverständigengutachtens aufzuklären. Die Vorinstanz hatte sich in dem entscheidungserheblichen Punkten allein auf die Angaben des orthopädisch-chirurgischen Sachverständigen bezogen und die Ausführungen des toxikologisch-pharmakologischen Sachverständigen übergangen. Es hatte hierbei übersehen, dass die zu begutachtende Frage bei den Medizinern „Allgemeingut“ ist, folglich nicht alleine durch einen Spezialisten des Fachgebiets beantwortbar war. Die Vorinstanz war deshalb verpflichtet gewesen, sich auch mit den Ausführungen des toxikologisch-pharmakologischen Sachverständigen inhaltlich auseinander zu setzen.





ra_beyer_christopher_fb_neu.jpg
 
BRINKMANN RECHTSANWÄLTE 

Christopher Beyer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
 

Hülchrather Straße 35

50670  Köln

Telefon:
0221 - 973 00 10
Telefax:
0221 - 73 06 02

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
www.brinkmann-ra.eu
 

| HÄUFIGE FRAGEN | NUTZUNGSBEDINGUNGEN | DATENSCHUTZ | KONTAKT | IMPRESSUM | PRESSE |
Arzthaftung | Medizinrecht | Ärzteberatung Webdesign von LFM