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Bei Schönheitsoperationen bedarf es einer besonders umfassenden Risikoaufklärung (Urteil VG Mainz) PDF Drucken E-Mail
Thursday, 3. September 2009

Urteil
des Verwaltungsgerichts Mainz zur Risikoaufklärung bei Schönheitsoperationen auf MEDIZINRECHT - URTEIL.de von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln

 

 

Bei Schönheitsoperationen bedarf es einer besonders umfassenden Risikoaufklärung



Mit Urteil vom 30.07.2009, Az: BG-H 1/09 MZ, hat das VG Mainz hat entschieden, dass den Arzt bei einer Schönheitsoperation eine besonders umfassende und sorgfältige Aufklärungspflicht trifft.


Im entschiedenen Fall führte der Arzt bei einem Patienten ambulant eine Fettabsaugung an der Bauchdecke durch. Erst am Operationstag legte der Arzt seinem Patienten die Operationseinwilligung zur Unterschrift vor. In dieser wurden verschiedene Komplikationsmöglichkeiten aufgeführt. Eine Aufklärung über mögliche Durchblutungsstörungen der Haut oder Hautnekrosen fand nicht statt. In der Folgezeit kam es zu dunklen Verfärbungen der Bauchdecke des Patienten. Er wurde einen Monat lang stationär behandelt und musste vier Operationen über sich ergehen lassen. Die nekrotische Bauchwand wurde entfernt.


Das VG Mainz verurteilte den Arzt zu Geldbuße von € 10.000,- und erteilte ihm einen Verweis. Zur Begründung führte es aus, der Arzt habe schuldhaft seine Berufspflichten verletzt. Bei rein kosmetischen Operationen ist der Arzt zwingend gehalten, den Patienten besonders umfassend und sorgfältig aufklären. Ihm müsse das Für und Wider der kosmetischen Operation mit allen Konsequenzen und Risiken hinreichend drastisch und schonungslos dargestellt werden. Nur dann werde der Patient in die Lage versetzt, genau abwägen zu können, ob er einen etwaigen Misserfolg oder sogar bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen in Kauf nehmen will, selbst wenn diese auch nur entfernt als eine Folge des Eingriffs in Betracht kommen sollten. Dem sei der Arzt schuldhaft nicht nachgekommen, da er seinen Patienten über mögliche Komplikationen wie Hautnekrosen oder Darmperforationen nicht aufgeklärt hatte.


 

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Christopher Beyer

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