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Bei Schönheitsoperationen bedarf es einer besonders umfassenden Risikoaufklärung (Urteil VG Mainz) |
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Thursday, 3. September 2009 |
Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz zur Risikoaufklärung bei Schönheitsoperationen auf MEDIZINRECHT - URTEIL.de von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln
Bei Schönheitsoperationen bedarf es einer besonders umfassenden Risikoaufklärung
Mit Urteil vom 30.07.2009, Az: BG-H 1/09 MZ, hat das VG Mainz hat
entschieden, dass den Arzt bei einer Schönheitsoperation eine besonders
umfassende und sorgfältige Aufklärungspflicht trifft.
Im entschiedenen Fall führte der Arzt bei einem Patienten ambulant eine
Fettabsaugung an der Bauchdecke durch. Erst am Operationstag legte der
Arzt seinem Patienten die Operationseinwilligung zur Unterschrift vor.
In dieser wurden verschiedene Komplikationsmöglichkeiten aufgeführt.
Eine Aufklärung über mögliche Durchblutungsstörungen der Haut oder
Hautnekrosen fand nicht statt. In der Folgezeit kam es zu dunklen
Verfärbungen der Bauchdecke des Patienten. Er wurde einen Monat lang
stationär behandelt und musste vier Operationen über sich ergehen
lassen. Die nekrotische Bauchwand wurde entfernt.
Das VG Mainz verurteilte den Arzt zu Geldbuße von € 10.000,- und
erteilte ihm einen Verweis. Zur Begründung führte es aus, der Arzt habe
schuldhaft seine Berufspflichten verletzt. Bei rein kosmetischen
Operationen ist der Arzt zwingend gehalten, den Patienten besonders
umfassend und sorgfältig aufklären. Ihm müsse das Für und Wider der
kosmetischen Operation mit allen Konsequenzen und Risiken hinreichend
drastisch und schonungslos dargestellt werden. Nur dann werde der
Patient in die Lage versetzt, genau abwägen zu können, ob er einen
etwaigen Misserfolg oder sogar bleibende gesundheitliche
Beeinträchtigungen in Kauf nehmen will, selbst wenn diese auch nur
entfernt als eine Folge des Eingriffs in Betracht kommen sollten. Dem
sei der Arzt schuldhaft nicht nachgekommen, da er seinen Patienten über
mögliche Komplikationen wie Hautnekrosen oder Darmperforationen nicht
aufgeklärt hatte.

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BRINKMANN RECHTSANWÄLTE
Christopher Beyer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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