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Bei mangelnder Mitwirkung des Patienten ist dieser über das Risiko der Nichtbehandlung aufzuklären |
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Urteil des Bundesgerichtshofs auf MEDIZINRECHT - URTEIL.de von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln
Bei mangelnder Mitwirkung des Patienten ist dieser über das Risiko der Nichtbehandlung aufzuklären
Die mangelnde Mitwirkung des Patienten an einer medizinisch gebotenen
Behandlung schließt einen Behandlungsfehler nicht aus, wenn der Patient
über das Risiko der Nichtbehandlung nicht ausreichend aufgeklärt worden
ist.
So entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16. Juni 2009, Az. VI ZR 157/08.
Der Senat begründete seine Entscheidung damit, dass dem Patienten die
Nichtbefolgung einer ärztlichen Anweisung oder Empfehlung mit Rücksicht
auf den Wissens- und Informationsvorsprung des Arztes gegenüber dem
medizinischen Laien nur dann als Obliegenheitsverletzung oder
Mitverschulden angelastet wird, wenn er diese Anweisungen oder
Empfehlungen auch verstanden hat. Dies sei vorliegend nicht der Fall
gewesen.
In dem zugrunde liegenden Fall rieten die Beklagten Ärzte dem Kläger
nach einer erfolgten Operation eines Hypophysentumors zu einer erneuten
stationären Aufnahme und ordneten eine Infusionsbehandlung an. Der
Kläger lehnte dies ab und begab sich wieder nach Hause. Am nächsten Tag
erlitt der Kläger einen Schlaganfall aufgrund einer Dehydration. Er
stützte seinen Anspruch u.a. auf die Behauptung, nicht über die Risiken
aufgeklärt worden zu sein, wenn er die Infusionsbehandlung ablehnt.

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BRINKMANN RECHTSANWÄLTE
Christopher Beyer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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