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Der Sturz eines Heimbewohners unter Begleitung einer ungelernten Hilfskraft löst Regressansprüche... |
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Tuesday, 26. January 2010 |
Urteil des Landesgerichts Heilbronn - Der Sturz eines Heimbewohners unter Begleitung einer ungelernten Hilfskraft löst Regressansprüche gegen den Heimträger aus - auf MEDIZINRECHT-URTEIL.de von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln
Der Sturz eines Heimbewohners unter Begleitung einer ungelernten Hilfskraft löst Regressansprüche gegen den Heimträger aus
Das Landgericht Heilbronn hat durch Urteil vom 29.07.2009 (1 O 195/08)
einen Heimträger zur Zahlung von Regressansprüchen verurteilt, nachdem
ein erheblich sturzgefährdeter Heimbewohner, unter Begleitung einer
ungelernten Hilfskraft, beim Gang zur Toilette zu Fall kam. Der
Heimbewohner durfte sich auf Anweisung der Heimleitung nur mit
Unterstützung von Pflegekräften fortbewegen.
Zur Begründung führte das Landgericht Heilbronn aus, dass dem
Heimträger ein schuldhafter Pflegefehler vorzuwerfen sei. Der Sturz sei
als Schadensfall im Bereich des so genannten „voll beherrschbaren
Risikos“ anzusehen. Mit dem Einsatz der ungelernte Kraft bei einem akut
sturzgefährdeten Heimbewohner, bei welchem zur Vermeidung eines Sturzes
beim Toilettengang die Beaufsichtigung durch eine besondere, im Umgang
mit sturzgefährden Patienten erfahrene Pflegekraft erforderlich ist,
habe der Heimträger jedenfalls ein ihm zurechenbares Risiko gesetzt,
dass eine entsprechende Beweislastumkehr rechtfertigt. Ein
Entlastungsbeweis konnte nicht erbracht werden, sodass es zur
Verurteilung des Heimträgers kam.

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BRINKMANN RECHTSANWÄLTE
Christopher Beyer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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