|
Die unkritische Übernahme eines Gerichtsgutachtens bei widersprechendem Privatgutachten... |
|
|
|
|
Friday, 20. November 2009 |
Beschluss des Bundesgerichtshofs - Die unkritische Übernahme eines Gerichtsgutachtens bei widersprechendem Privatgutachten in einem Arzthaftungsprozess ist unzulässig -
auf MEDIZINRECHT-URTEIL.de von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln
Die unkritische Übernahme eines Gerichtsgutachtens bei widersprechendem Privatgutachten in einem Arzthaftungsprozess ist unzulässig
Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) durch Beschluss vom 09.06.2009, Az. VI ZR 261/08).
Als Begründung führte es aus, dass der Tatrichter verpflichtet ist, Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen und Einwendungen einer Partei gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen zu berücksichtigen und sich mit einem von einer Partei vorgelegten Privatgutachten auseinanderzusetzen, wenn sich ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergibt. Verstößt ein Tatrichter gegen diese Verpflichtung, verletzt dies die betroffene Partei in ihrem Recht auf rechtliches Gehör gemäß Artikel 103 GG.

|
BRINKMANN RECHTSANWÄLTE
Christopher Beyer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
|
Hülchrather Straße 35
50670 Köln
Telefon: 0221 - 973 00 10
Telefax: 0221 - 73 06 02
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
www.brinkmann-ra.eu
|
|