medizinrecht-urteil.de
Startseite
Lexikon Medizin und Recht
Urteile & Fachbeiträge ARZTHAFTUNGSRECHT
Urteile & Fachbeiträge GEBURTSCHADENSRECHT
Urteile & Fachbeiträge ARZTRECHT & KRANKENHAUSRECHT
Urteile & Fachbeiträge ZAHNMEDIZIN
Urteile & Fachbeiträge PATIENTENRECHTE
Urteile & Fachbeiträge ARZNEI, APOTHEKE, MP

PATIENTENSEITEN RECHT
Arzthaftung
Patientenrechte
Patientenverfügung
Behandlungsvertrag
Patientenaufklärung
Hebammenhaftung
Geburtsschadensrecht
Fachanwalt Medizinrecht

URTEILE MEDIZINRECHT
Gerichtsurteile Medizinrecht

SERVICE
Gutachten Medizinrecht
Fachbücher Medizin & Recht

ANWALTSSUCHE BUNDESWEIT
mein-medizinrechtler.de
FACHANWALT MEDIZINRECHT NACH STADT SUCHEN
Aachen
Augsburg
Berlin
Bielefeld
Bochum
Bonn
Braunschweig
Bremen
Chemnitz
Dortmund
Dresden
Duisburg
Düsseldorf
Erfurt
Essen
Frankfurt
Freiburg
Gelsenkirchen
Göttingen
Hagen
Halle
Hamburg
Hamm
Hannover
Karlsruhe
Kassel
Kiel
Köln
Krefeld
Leipzig
Lübeck
Magdeburg
Mainz
Mannheim
Gladbach
Mülheim
München
Münster
Nürnberg
Oberhausen
Osnabrück
Rostock
Saarbrücken
Stuttgart
Wiesbaden
Wuppertal
weiterestaedte

PATIENTENSEITEN MEDIZIN
Hüftprothesen
Fettabsaugung
Lasik-Operation
Nasenkorrektur
Brustvergrößerung
Brustverkleinerung
Facelifting
Zahnimplantate
Lidkorrektur
Haartransplantation
Bauchstraffung
Penisverlängerung
Schönheitschirurgie
Ohrenkorrektur
Faltenunterspritzung
Bleaching
Dekubitus
Narkoserisiko
Risikoschwangerschaft

FACHARZT SUCHEN
mein-Facharzt.com

SEITEN FÜR ÄRZTE
Klinik, Praxisbetrieb & Steuer
Vertragsarztrecht
Arztrecht Seminare
Steuerberater für Ärzte
Arzt, Klinik & Werberecht
Gemeinschaftspraxis
Praxisübernahme
Praxisgründung
MVZ
ArztstrafR & Arzthaftung

APOTHEKE, ARZNEI & MP
Apothekenrecht
Arzneimittelzulassung
Arzneimittelhaftung
Medizinprodukte
Startseite arrow Urteile & Fachbeiträge ARZTHAFTUNGSRECHT arrow Neue Hüfte mit Folgen (Urteil OLG Köln)

Schrift ändern: Kleinere Schrift Grössere Schrift Auf Standard umstellen

Neue Hüfte mit Folgen (Urteil OLG Köln) PDF Drucken E-Mail
Saturday, 1. May 2010

Urteil
des Oberlandesgerichts Köln auf MEDIZINRECHT-URTEIL.de von RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR MEDIZINRECHT ISABEL BALS, Köln

 

 

Neue Hüfte mit Folgen



Zur Abgrenzung von Produktfehlern und ärztlichem Verschulden bei der Einbringung von Hüftimplantaten informiert Sie die Kölner Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Isabel Bals.



In meiner Praxis erlebe ich immer wieder den Fall, dass eine Mandantin oder ein Mandant nach der Implantation eines neuen Hüftgelenks mit Beschwerden zu mir kommt und den Ärzten einen Behandlungsfehler vorwirft. Hiervon sind entgegen allen Erwartungen oft auch junge Menschen betroffen.


Ich kenne eine Reihe von Fällen, in denen erst Monate oder sogar Jahre nach einer Hüftoperation, also mit einiger Verzögerung, erstmals Beschwerden auftreten. Nicht immer ist ein Sturz oder ein sonstiges sog. „traumatisches Ereignis“ dafür verantwortlich.


In einem am 23.09.2009 vom Oberlandesgericht Köln (Az.: 5 U 220/08) entschiedenen Fall vernahm der Kläger acht Monate nach der Einbringung einer Hüftendoprothese beim Aufstehen ein knirschendes Geräusch und verspürte danach einen stechenden Schmerz in der rechten Hüfte. Im Krankenhaus wurde festgestellt, dass der Keramikkopf des Implantats in mehrere Teile zerbrochen war. Er musste in einer zweiten Operation explantiert und durch einen Metallkopf ersetzt werden.


Noch folgenreicher ist der Fall einer jüngeren Mandantin. Bei der 36-Jährigen kam es ebenfalls mit zeitlicher Verzögerung nach der Implantation eines künstlichen Hüftgelenks ohne erkennbaren Anlass zu einem Bruch der Hüftpfanne. Die 36-Jährige musste erneut operiert werden. Bereits am dritten Tag nach dem Revisionseingriff wurde sie im Krankenhaus unter erheblichen Schmerzen gegen ihren Willen voll belastet. Die zuständige Physiotherapeutin hatte offensichtlich einen Blick in die Krankenakte, in der Teilbelastung angeordnet worden war, nicht für erforderlich gehalten. Dies führte für die zwei-fache Mutter aufgrund einer erneuten Pfannenlockerung zu einer erheblichen Verlängerung des Krankenhausaufenthalts und der Notwendigkeit einer erneuten Nachoperation.


In beiden Verfahren wird zu klären sein, ob die Schäden an den heute wohl überwiegend verwandten Keramik-Implantaten auf einem Produktfehler beruhen. In diesem Fall richtet sich die Haftung gegen den Hersteller und gegebenenfalls gegen den Importeur des verwandten Implantats. Für den vorzeitigen Bruch können allerdings auch Ursachen aus dem Verantwortungsbereich des  Operateurs verantwortlich sein. Es ist inzwischen anerkannt, dass auch durch unsachgemäßes Einbringen, falsche Positionierung oder eingebrachte Fremdkörper zwischen Konus und Gleitschale mit zeitlicher Verzögerung Schäden an einem Hüftimplantat verursacht werden können. Ausreichend hierzu sollen schon Verschmutzungen (sog. Kontaminationen) auf dem Metallkonus wie Blut, Gewebepartikel oder Knochensplitter sein, die die Bruchlast des Kugelkopfes um bis zu 90 % reduzieren können.


Aus anwaltlicher Sicht ist bei Schäden an Implantaten also nicht nur die Frage der Produkthaftung zu stellen, sondern auch zu prüfen, ob das Implantat fachgerecht eingebracht wurde. Dies birgt für die Patientenseite natürlich eine zusätzliche Herausforderung. In der Praxis ist mit sich widersprechenden technischen und medizinischen Gutachten zu rechnen. Wer für den Schaden verantwortlich ist, wird sich häufig erst nach umfangreicher gerichtlicher Beweisaufnahme klären lassen.


Der Patientenvertreter hat aufgrund der Unsicherheiten der Beweisaufnahme sorgfältig abzuwägen, gegen wen er das Verfahren richtet. Die Verjährung einzelner Ansprüche kann auch dadurch verhindert werden, dass die Gegenseite gebeten wird, vorläufig auf die Erhebung dieser Einrede zu verzichten. Werden alle Beteiligten vorsorglich verklagt, droht dem Patienten das Risiko einer teilweisen Klageabweisung mit – wegen der erheblichen Kosten für Gutachten – empfindlichen Kostennachteilen.






 ra_bals_isabel_fb KANZLEI BÜROGEMEINSCHAFT
IM STAVENHOF

Isabel Bals 

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
 
 
Im Stavenhof 20
50668 Köln

Telefon: 0221- 120 717 0
Telefax: 0221- 120 717 17

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
www.stuff-col.de

 

| HÄUFIGE FRAGEN | NUTZUNGSBEDINGUNGEN | DATENSCHUTZ | KONTAKT | IMPRESSUM | PRESSE |
Arzthaftung | Medizinrecht | Ärzteberatung Webdesign von LFM