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Notwendigkeit eines medizinischen Gutachtens beim Sturz eines Patienten aus dem Bett einer R.-Klinik |
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Tuesday, 1. September 2009 |
Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg zu den zur Notwendigkeit eines medizinischen Gutachtens beim Sturz eines Patienten aus dem Bett einer Reha-Klinik auf MEDIZINRECHT - URTEIL.de von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln
Zur Notwendigkeit eines medizinischen Gutachtens beim Sturz eines Patienten aus dem Bett einer Reha-Klinik
Stürzt ein Patient einer Rehaklinik aus dem Bett, so ist durch
Einholung eines medizinischen Gutachtens zu klären, ob der Sturz bei
ordnungsgemäßem medizinischem bzw. pflegerischem Verhalten zu
verhindern gewesen wäre. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg
mit Beschluss vom 12.12.2008, Az. 5 W 91/08, entschieden.
Das OLG Oldenburg begründete seine Auffassung damit, dass sich Umfang
und Ausmaß der von einem Krankenhaus zu gewährleistenden Pflege und
Betreuung nach dem Gesundheitszustand des jeweiligen Patienten richten.
Ob und in welchem Umfang der Zustand des Patienten besondere und
zusätzliche pflegerische Maßnahmen erfordert, ist vom behandelnden Arzt
des Krankenhauses zu klären und zu entscheiden. Gleiches gilt für die
Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung, da diese gemäß § 107
Abs. 2 Nr. 1b SGB V u.a. der stationären Behandlung des Patienten
dienen, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten
oder Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an eine
Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern
oder zu festigen. Der erforderliche Sorgfaltsmaßstab wird im
Arzthaftungsrecht durch den ärztlichen und pflegerischen Standard
bestimmt, den das Gericht nicht ohne Hinzuziehung eines
Sachverständigen allein aus einereigenen rechtlichen Beurteilung heraus
festlegen darf. Im Hinblick darauf wird durch Einholung eines
Sachverständigengutachtens zu klären sein, ob der Sturz der Klägerin
bei ordnungsgemäßem ärztlichen bzw. pflegerischen Verhalten zu
verhindern gewesen wäre.

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BRINKMANN RECHTSANWÄLTE
Christopher Beyer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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