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€ 1.000,- Schmerzensgeld für eine erhebliche ästhetische Beeinträchtigung des Gesichts... |
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Tuesday, 26. January 2010 |
Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg - € 1.000,-Schmerzensgeld für eine erhebliche ästhetische Beeinträchtigung des Gesichts durch die Verschiebung der Zahnmittellinie - auf MEDIZINRECHT-URTEIL.de von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln
€
1.000,- Schmerzensgeld für eine erhebliche ästhetische Beeinträchtigung
des Gesichts durch die Verschiebung der Zahnmittellinie
Das OLG Naumburg verurteilte einen Kieferorthopäden mit Urteil vom
25.06.2009 (1 U 27/09) zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von €
1.000,-, nachdem es durch einen Behandlungsfehler zu einer
Mittellinienverschiebung bei der Klägerin gekommen war.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Mittellinie der Zähne
im Ober- und Unterkiefer bei der Klägerin erkennbar verschoben seien,
insbesondere die Frontzähne des Oberkiefers stünden schief. Dies stelle
eine erhebliche ästhetische Beeinträchtigung dar. Beeinträchtigungen
des Aussehens können grundsätzlich einen Schmerzensgeldanspruch
auslösen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1331). Der optischen
Erscheinung einer Person im privaten aber auch beruflichen täglichen
Leben kommt eine nicht unwesentliche Bedeutung zu. Im konkreten Fall
sei die Grenze zur gesundheitlichen Beeinträchtigung überschritten,
sodass ein Schmerzensgeldanspruch dem Grunde nach gerechtfertigt ist.
Aufgrund der festgestellten Störungen bei der Klägerin sei ein
Schmerzensgeldanspruch jedoch nur im unteren Bereich anzusiedeln. Bei
einer Gesamtwürdigung erachtete das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe
von € 1.000,00 für angemessen.

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BRINKMANN RECHTSANWÄLTE
Christopher Beyer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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Hülchrather Straße 35
50670 Köln
Telefon: 0221 - 973 00 10
Telefax: 0221 - 73 06 02
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