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Betreiber der Sanicare-Versandapotheke zu Ordnungsgeld verurteilt (Urteil OLG Oldenburg) |
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Tuesday, 21. October 2008 |
URTEIL des OLG Oldenburg zur Gutscheinwerbung einer Apotheke,
eingestellt vom Redaktionsteam des Informationsdienstes Medizinrecht
auf MEDIZINRECHT - URTEIL.DE
Betreiber der Sanicare-Versandapotheke zu Ordnungsgeld verurteilt
Die Wettbewerbszentrale hatte beim Landgericht Osnabrück gegen die Sanicare-Apotheke ein Urteil erwikt, wonach es dem Apotheker verboten worden war, unter anderem beim Erwerb von jeweils rezeptpflichtigen Potenzmittel und/oder Medikamenten zur Gewichtsreduktion und/oder Medikamenten gegen Haarausfall einen Einkaufsgutschein über 5,00 € zum Erwerb rezeptfreier Artikel zu gewähren. Gegen diese Entscheidung wurde vom verurteilten Apotheker Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt, welches die Entscheidung des Landgericht für zutreffend hielt, das Urteil wurde rechtskräftig. Der beklagte Apotheker
ging dann dazu über, statt der bisher verteilten Einkaufsgutscheine so
genannte „Sani-Taler“ im Wert von je 3,00 € solchen Kunden
auszuhändigen, die ein Rezept einreichten, wobei eine
Beschränkung auf bestimmte Produktgruppen nicht erfolgte. Außerdem
kündigte er an, einen Einkaufsgutschein über 20,00 € bei der Einlösung
von mindestens drei Rezepten pro Kalenderjahr auszugeben. In der Folge
hat das Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss vom 15. Januar 2007 (Az. 1 W 91/06) gegen den Apotheker ein Ordnungsgeld von 5.000,00 € verhängt.
Quelle:Wettbewerbszentrale.
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