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Irreführende Werbung einer "DocMorris"-Apotheke untersagt (Urteil LG Düsseldorf) |
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Wednesday, 16. April 2008 |
URTEIL des LG Düsseldorf zur irreführenden Werbung einer DocMorris-Apotheke,
eingestellt vom Redaktionsteam des Informationsdienstes Medizinrecht
auf MEDIZINRECHT - URTEIL.DE
Irreführende Werbung einer "DocMorris"-Apotheke untersagt
Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag der
Wettbewerbszentrale die von einer DocMorris-Apotheke betriebene
Preiswerbung als irreführend untersagt (Beschluss vom 5.6.2007, Az. 12
O 327/07).
Die Apotheke hatte anlässlich der neuen
"Markenpartnerschaft" mit DocMorris Kunden in Anzeigen aufgefordert
"Sparen Sie mit DocMorris". Damit sollte offensichtlich das Image der
niederländischen Versandapotheke, immer günstig zu sein, auf die eigene Apotheke übertragen werden. In Deutschland sind allerdings die rezeptpflichtigen Arzneimittel preisgebunden. Sie können also auch in einer DocMorris-Apotheke nicht günstiger als in anderen Apotheken abgegeben werden. Auf diese Einschränkung wurde der Leser der Anzeige aber nicht hingewiesen. Zudem untersagte das Gericht dem Apotheker, einen Bonus von 50% auf die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung anzukündigen. Die Wettbewerbszentrale hatte dies als Verstoß gegen berufsrechtliche und arzneimittelrechtliche Vorschriften, die im Bereich der verschreibungspflichtigen Medikamente einen Preiswettbewerb gerade verhindern wollen, beanstandet.
Quelle:Wettbewerbszentrale.
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