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Telefonische Erreichbarkeit von Apotheken (Urteil BayVGH) |
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Tuesday, 21. October 2008 |
URTEIL des BayVGH zur telefonischen Erreichbarkeit von Apotheken,
eingestellt vom Redaktionsteam des Informationsdienstes Medizinrecht
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Telefonische Erreichbarkeit von Apotheken
Eine Apotheke muss (auch) telefonisch erreichbar sein.
Dies gilt sowohl für die regulären Öffnungszeiten an Werktagen, als
auch für die Notdienstbereitschaft. Ärzten muss es nach Ansicht der
Bayrischen Verwaltungsberichtshof möglich sein, vom diensthabenden Apotheker telefonisch zu erfahren, welche Arzneimittel vorrätig sind, damit der verschreibende Arzt nicht etwas verordnet, was der Patient dann außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten nicht erhalten kann (BayVGH, Urteil. v. 7.11.1981, PZ 1981, 2385).
Quelle: BayVGH
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