|
Unzulässiges Verbandseigenes "Gütesiegel" - nicht rechtskräftige Entscheidung des LG Darmstadt |
|
|
|
Urteil des Landgerichts Darmstadt zum unzulässigen Verbandseigenen "Gütesiegel" auf MEDIZINRECHT-URTEIL von RECHTSANWALT MICHAEL LENNARTZ, Bonn
Unzulässiges Verbandseigenes "Gütesiegel" - nicht rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Darmstadt
Das Landgericht Darmstadt hat in seiner Entscheidung vom 24.11.2008
(Az. 22 O 100/08) im Streit um die Vergabe von Gütesiegeln für
Versandapotheken einem Verband untersagt, ein Qualitätssiegel "Sichere
Versandapotheke - … geprüft" zu vergeben.
Das Landgericht sah darin eine Irreführung der Verbraucher. Durch die
Verwendung des Siegels werde suggeriert, die betreffende
Versandapotheke halte einen höheren Qualitätsstandard ein als andere
deutsche Versandapotheken, die dieses "Gütesiegel" nicht führten. Das
sei aber nicht der Fall. Kernstück der Verleihung des "Gütesiegels" sei
eine Selbstverpflichtungserklärung des Apothekenleiters, bestimmte
Standards einzuhalten, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind - wie
etwa werktägliche Öffnungszeiten.
In dem Verfahren wurde angeführt, dass die Vergabe des "Gütesiegels"
durch den Verband selbst erfolge und nicht durch einen neutralen
Dritten. Von einem Gütesiegel erwarte der Verbraucher jedoch, dass die
Einhaltung der Bedingungen von einer neutralen Instanz überprüft werde.

|
KAZEMI & LENNARTZ
RECHTSANWÄLTE
Michael Lennartz
Rechtsanwalt
|
Rheinallee 27
53173 Bonn
Telefon: 0228 - 350 08 90
Telefax: 0228 - 350 08 910
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
www.heilberuferecht.eu
|
|