|
VGH Baden-Württemberg: Approbationswiderruf bei wegen Mordes verurteiltem Apotheker gerechtfertigt |
|
|
|
|
Sunday, 20. April 2008 |
|
VGH Entscheidung zum Approbationswiderruf eines wegen Mordes verurteilten Apothekers bei MEDIZINRECHT-URTEIL von RECHTSANWALT Dr. Tobias Eickmann, Dortmund
VGH
Baden-Württemberg: Approbationswiderruf bei wegen Mordes verurteiltem Apotheker
gerechtfertigt
Der
Verfassungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit Entscheidungen vom 19.
und 28. April 2006 festgestellt, dass ein rechtskräftig wegen Mordes verurteilter
Apotheker zur Ausübung des Apothekerberufs unwürdig ist (Az.: 9 S 2317/05 und 9
S 2454/05). Der Apotheker genieße infolge der von ihm begangenen Straftat nicht
mehr das für die Ausübung des Berufs nötige Vertrauen der Öffentlichkeit.
Schutzziel der in § 6 Abs. 2 Bundes-Apothekerordnung enthaltenen
Unwürdigkeitsklausel sei das besonders wichtige Gemeinschaftsgut
„Gesundheitsversorgung“, welches das Ansehen und das Vertrauen der Bevölkerung
in den Apothekerberuf voraussetze und auch einen Eingriff in die grundrechtlich
geschützte Berufswahlfreiheit rechtfertige. Das Vertrauen in die Seriosität der
Apothekerschaft wäre in hohem Maße beeinträchtigt, wenn ein Apotheker trotz
Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes weiterhin seinen Beruf
ausüben könne. Denn die Bevölkerung erwarte von einem Apotheker, dass er auch
außerhalb seines beruflichen Wirkungskreises kein vorsätzliches Tötungsdelikt
begehe. Die zuständige Behörde habe die Approbation daher zu Recht widerrufen.
|
KANZLEI AM ÄRZTEHAUS
FREHSE MACK VOGELSANG
Dr. Tobias Eickmann
Rechtsanwalt
|
Konrad-Adenauer-Allee 10
44263 Dortmund
Telefon: 0231 - 222 441 00
Telefax: 0231 - 222 441 11
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
www.kanzlei-am-aerztehaus.de
|
|