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Startseite arrow Urteile & Fachbeiträge ARZNEI, APOTHEKE, MP arrow VGH Baden-Württemberg: Approbationswiderruf bei wegen Mordes verurteiltem Apotheker gerechtfertigt

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VGH Baden-Württemberg: Approbationswiderruf bei wegen Mordes verurteiltem Apotheker gerechtfertigt PDF Drucken E-Mail
Sunday, 20. April 2008
VGH Entscheidung zum Approbationswiderruf eines wegen Mordes verurteilten Apothekers bei MEDIZINRECHT-URTEIL von RECHTSANWALT Dr. Tobias Eickmann, Dortmund


VGH Baden-Württemberg: Approbationswiderruf bei wegen Mordes verurteiltem Apotheker gerechtfertigt

 

Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit Entscheidungen vom 19. und 28. April 2006 festgestellt, dass ein rechtskräftig wegen Mordes verurteilter Apotheker zur Ausübung des Apothekerberufs unwürdig ist (Az.: 9 S 2317/05 und 9 S 2454/05). Der Apotheker genieße infolge der von ihm begangenen Straftat nicht mehr das für die Ausübung des Berufs nötige Vertrauen der Öffentlichkeit. Schutzziel der in § 6 Abs. 2 Bundes-Apothekerordnung enthaltenen Unwürdigkeitsklausel sei das besonders wichtige Gemeinschaftsgut „Gesundheitsversorgung“, welches das Ansehen und das Vertrauen der Bevölkerung in den Apothekerberuf voraussetze und auch einen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Berufswahlfreiheit rechtfertige. Das Vertrauen in die Seriosität der Apothekerschaft wäre in hohem Maße beeinträchtigt, wenn ein Apotheker trotz Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes weiterhin seinen Beruf ausüben könne. Denn die Bevölkerung erwarte von einem Apotheker, dass er auch außerhalb seines beruflichen Wirkungskreises kein vorsätzliches Tötungsdelikt begehe. Die zuständige Behörde habe die Approbation daher zu Recht widerrufen.

  

eickmann
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