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Versandapotheken dürfen Drogeriemärkte als Vertriebsnetz nutzen (Urteil BVerwG) |
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Tuesday, 21. October 2008 |
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BVerwG URTEIL zur Zulässigkeit der Nutzung von Drogeriemärkten als Vertriebsweg von Versandapotheken auf MEDIZINRECHT - URTEIL von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT KATRI LYCK, Bad Homburg
Versandapotheken dürfen Drogeriemärkte als Vertriebsnetz nutzen
Drogeriemärkte dürfen für Versandapotheken Bestellungen annehmen und
die bestellten Arzneimittel aushändigen. Das entschied das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag.Zuvor war der
Drogeriekette dm durch die Stadt Düsseldorf untersagt worden, für eine
Versandapotheke apothekenpflichtige Medikamente in Umlauf zu bringen.
Hiergegen hatte die Drogeriekette geklagt.
Die Drogeriekette hatte begonnen, ein Bestell-
und Abholservices fuer Medikamente in Zusammenarbeit mit der Europa
Apotheek Venlo zu organisieren.
Das Gericht hatte gegen diese Art des Vertriebs nichts einzuwenden und
wies darauf hin, dass die Auslieferung bestellter Waren durch Übergabe
an den Kunden in einer Abholstation eine verbreitete Form des
Versandhandels ist. Nach heutigem Sprachgebrauch falle daher auch die
bei dm praktizierte Vertriebsform unter den Begriff des Versandhandels.
Zudem vertraten die Richter die Auffassung, dass die
Arzneimittelsicherheit durch diese Vertriebsform nicht mehr gefährdet
sei als beim klassischen Versandhandel mit direkter Zustellung an den
Endverbraucher. Insofern könne die Arzneimittel auch nicht zur
Rechtfertigung eines Verbotes herangezogen werde.
Dies bedeutet aber auch, dass sich die Leistungen einer Drogerie
zunächst auf logistische Leistungen beschränken muss. Für den Kunden
darf nicht der Eindruck entstehen, die Arzneimittel würden vom
Drogeriemarkt selbst abgegeben. Eine Werbung, die diesen Eindruck
vermittelt wäre infolgedessen irreführend und damit wettbewerbswidrig.
(BVerwG 3 C 27.07 - Urteil vom 13. März 2008)
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MEDIZINANWÄLTE BLP
Katri Helena Lyck
Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Medizinrecht
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61348 Bad Homburg
Telefon: 06172 - 13 99 60
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