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Apothekenrecht - Bonussysteme (Urteil BGH) |
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Wednesday, 29. September 2010 |
Medizinrechtlicher Fachbeitrag zum
Urteil des Bundesgerichtshofs auf
MEDIZINRECHT-URTEIL
von RECHTSANWALT
UND
FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT JOACHIM
MESSNER, Mainz
Apothekenrecht - Bonussysteme
Der BGH hat zur Frage der Zulässigkeit von Bonussystemen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln entschieden. Der BGH hat insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs (§ 4 Nr. 11 UWG) sowie auch unter dem Gesichtspunkt der unangemessenen Kundenbeeinflussung (§ 4 Nr. 1 UWG) Unterlassungsansprüche für rechtmäßig erachtet und somit die Bonussysteme als rechts- und wettbewerbswidrig angesehen. Apothekeninhaber dürfen ihren Kunden beim Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln keine Preisnachlässe, Rückerstattung der Praxisgebühr, Einkaufsgutscheine und/oder Prämien gewähren. Der BGH hat in solchen Systemen einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Preisbindungsvorschriften festgestellt. Ein Rechtsverstoß liegt auch dann vor, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels andere Vorteile gewährt werden.
Der BGH geht davon aus, dass zulässige Werbegaben (§ 7 Abs. 1 Satz 1 HWG), die maximal einen Wert von EUR 1,00 haben, dem Kunden mitgeben werden dürfen. Werbegaben im Wert von EUR 5,00 hat der BGH als unzulässig angesehen.
Quelle: BGH Urteile v. 09.09.2010, Az.: I ZR 123/07, I ZR 37/08, I ZR 72/08, I ZR 68/08, I ZR 125/08 und I ZR 26/09 – noch nicht veröffentlicht.
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MESSNER
DÖNNEBRINK
RECHTSANWÄLTE
Joachim
Messner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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