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Krankenhaushaftung wegen Organisationsverschulden (BGH Urteil) |
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BGH Urteil zur Krankenhaushaftung wegen Organisationsverschulden auf medizinrecht -urteil.de
Krankenhaushaftung wegen Organisationsverschulden
Steht
zur Überwachung eines CTG nur eine Krankenschwester zur Verfügung, so
haftet das Krankenhaus wegen Organisationsverschulden. Das
Belegkrankenhaus muß im Rahmen seiner Organisationsgewalt dagegen
vorgehen wenn der Belegarzt dem Pflegepersonal des Belegkrankenhauses
Aufgaben überlässt, die die pflegerische Kompetenz übersteigen. Im
vorliegenden Fall ging es um die Überwachung eines CTG durch die
Nachtschwester.
Urteil des BGH vom 16.4.1995, Aktenzeichen VI ZR190/95
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