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Verteilung der haftungsrechtlichen Verantwortung in einem Belegkrankenhaus (OLG Urteil) |
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OLG Urteil zur Verteilung der haftungsrechtlichen Verantwortung in einem Belegkrankenhaus auf medizinrecht - urteil.de
Verteilung der haftungsrechtlichen Verantwortung in einem Belegkrankenhaus
Sachverhalt:
Kläger ist der Haftpflichtversicherer zweier Belegärzte. Er nimmt
das beklagte Krankenhaus aus übergegangenen Recht wegen der erbrachten
Schadensersatzleistungen an ein bei seiner Geburt schwer geschädigtes
Kind in Anspruch. Die Belegärzte wurden deswegen bereits 1997
rechtskräftig verurteilt. Anläßlich des Verfahrens war festgestellt
worden, dass sie für den Fehler einer Hebamme, die Angestellte des
Krankenhauses war, einzustehen hatten. Die klagende Versicherung ist
der Ansicht, das beklagte Krankenhaus hafte für das Fehlverhalten der
Hebamme und sei deshalb letztlich allein für den Schaden
verantwortlich. Diesem Argumentation folgte das OLG jedoch nicht.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 16.05.2001, Az.: 7 U 46/99
Das Urteil des OLG ist rechtskräftig, der BGH hatte die Revision der
Klägerin durch Beschluss vom 18.06.2002 (Az.: I ZR 224/01) nicht
angenommen.
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