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Ambulantes Fettabsaugen nicht erstattungsfähig (Urteil BSG) |
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Thursday, 12. March 2009 |
Urteil des Bundessozialgerichts zur Kostenerstattung bei ambulanter Fettabsaugung auf MEDIZINRECHT - URTEIL von RECHTSANWALT DR. ROBERT KAZEMI, Bonn
Ambulantes Fettabsaugen nicht erstattungsfähig
Eine 1981 geborene und gesetzlich Krankenversicherte Patientin litt an
schmerzhaften Lipödemen an Armen und Beinen. Sie beantragte
dementsprechend die Gewährung einer Liposuktion (Fettabsaugung) unter
Vorlage einer fachärztlichen Bescheinigung und eines Kostenvoranschlags
für eine ambulante Behandlung. Der Medizinische Dienst der
Krankenversicherung (MDK) hat die medizinische Notwendigkeit einer
ambulanten Liposuktion verneint und auf bestehende
Behandlungsalternativen verwiesen, insbesondere, weil die begehrte
Leistung eine neue Behandlungsmethode, die der Gemeinsame
Bundesausschuss (GBA) bisher nicht befürwortet habe, darstelle.
Das Bundessozialgerichts (BSG, Urt. vom 16.12.2008, Az. B 1 KR 11/08 R)
teilt diese Ansicht und verneint einen Anspruch gegen die beklagte
Kasse auf Erstattung der Kosten wegen der dann auf eigene Kosten
durchgeführten Fettabsaugung. Ein solcher Anspruch ergebe sich
insbesondere nicht nach § 13 Abs. 3 S. 1 Fall 2 SGB V. Ein Anspruch auf
eine ambulant-ärztlich durchgeführte Liposuktion scheitere schon daran,
dass der GBA die neue Methode der Fettabsaugung nicht positiv empfohlen
habe und kein Ausnahmefall vorliege, in welchem dies entbehrlich sei.

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KAZEMI & LENNARTZ
RECHTSANWÄLTE
Dr. Robert Kazemi
Rechtsanwalt
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