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BSG stellt Festbetragsregelungen für die Hörgeräteversorgung in Frage (Urteil BSG) PDF Drucken E-Mail
Friday, 1. October 2010

Medizinrechtlicher Fachbeitrag zum
URTEIL des Bundessozialgerichts auf MEDIZINRECHT-URTEIL von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR SOZIALRECHT MATTHIAS HERBERG, Dresden

 

 

BSG stellt Festbetragsregelungen für die Hörgeräteversorgung in Frage



Mit Urteil vom 17.12.2009 hat das Bundessozialgericht (BSG) die bisherigen Festbetragsregelungen der Krankenversicherung zur Hörgeräteversorgung in Frage gestellt.

Ein nahezu ertaubter Versicherter hat für die Versorgung mit einem digitalen Hörgerät gegen seine Krankenkasse einen weiteren Betrag i. H. v. 3.073 EUR geltend gemacht, nachdem diese lediglich einen Betrag von 987,31 EUR übernommen hatte.

Das BSG hat klargestellt, dass die Krankenkassen für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufzukommen hat, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben und gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Gebrauchsvorteile im Alltagsleben bieten.

Daran müssen dann aber auch die Festbeträge in der Hilfsmittelversorgung ausgerichtet sein. Hier ist jedoch festzustellen, dass für die Festbeträge oft ein geeignetes Hörgerät, das zum bestmöglichen Behinderungsausgleich führt, überhaupt nicht zu erwerben ist.

Eine Überprüfung der Festbetragsregelungen ist nach diesem Urteil angezeigt. Versicherte sollten gegenüber ihrer Krankenkasse auch die Kosten geltend machen, die bislang aufgrund der geltenden Festbeträge nicht übernommen worden sind. (Az.: B 3 KR 20/08 R)



 

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KUCKLICK WILHELM
BÖRGER WOLF & SÖLLNER

Matthias Herberg

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

 
 
Palaisplatz 3
01097 Dresden

Telefon: 0351 - 807 18 56
Telefax: 0351 - 807 18 18

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