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BSG stellt Festbetragsregelungen für die Hörgeräteversorgung in Frage (Urteil BSG) |
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Friday, 1. October 2010 |
Medizinrechtlicher Fachbeitrag zum
URTEIL des Bundessozialgerichts auf MEDIZINRECHT-URTEIL
von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR SOZIALRECHT MATTHIAS HERBERG, Dresden
BSG stellt Festbetragsregelungen für die
Hörgeräteversorgung in Frage
Mit Urteil vom 17.12.2009 hat das Bundessozialgericht (BSG) die
bisherigen Festbetragsregelungen der Krankenversicherung zur
Hörgeräteversorgung in Frage gestellt.
Ein nahezu ertaubter Versicherter hat für die Versorgung mit einem
digitalen Hörgerät gegen seine Krankenkasse einen weiteren Betrag i. H.
v. 3.073 EUR geltend gemacht, nachdem diese lediglich einen Betrag von
987,31 EUR übernommen hatte.
Das BSG hat klargestellt, dass die Krankenkassen für die Versorgung mit
solchen Hörgeräten aufzukommen hat, die nach dem Stand der
Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder
erlauben und gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Gebrauchsvorteile im
Alltagsleben bieten.
Daran müssen dann aber auch die Festbeträge in der Hilfsmittelversorgung
ausgerichtet sein. Hier ist jedoch festzustellen, dass für die
Festbeträge oft ein geeignetes Hörgerät, das zum bestmöglichen
Behinderungsausgleich führt, überhaupt nicht zu erwerben ist.
Eine Überprüfung der Festbetragsregelungen ist nach diesem Urteil
angezeigt. Versicherte sollten gegenüber ihrer Krankenkasse auch die
Kosten geltend machen, die bislang aufgrund der geltenden Festbeträge
nicht übernommen worden sind. (Az.: B 3 KR 20/08 R)

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KUCKLICK
WILHELM
BÖRGER WOLF & SÖLLNER
Matthias Herberg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
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01097 Dresden
Telefon: 0351 - 807 18 56
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