|
Einsichtsrecht des Patienten in die Original-Röntgenbilder (Urteil LG Kiel) |
|
|
|
|
Monday, 27. September 2010 |
Medizinrechtlicher Fachbeitrag zum
URTEIL des Landgrichts Kiel
- Einsichtsrecht des Patienten in die Original-Röntgenbilder - LG Kiel, Urteil vom 30.03.2007 - 8 O 59/06, abgedruckt MedR 2007, 733; GesR 2007, 318 - auf MEDIZINRECHT-URTEIL
von RECHTSANWÄLTIN S.C. MELANIE HOLTHUS, Norderstedt
Einsichtsrecht des Patienten in die Original-Röntgenbilder -
LG Kiel, Urteil vom 30.03.2007 - 8 O 59/06, abgedruckt MedR 2007, 733;
GesR 2007, 318
Der Patient hat gegen den ihn behandelnden Arzt einen Anspruch auf
Einsichtnahme in die von diesem gefertigten Original-Röntgenbilder.
Der Patient kann insoweit die Überlassung der Original-Röntgenbilder an
den von ihm bevollmächtigten Rechtsanwalt in dessen Kanzleibetrieb zum
Zwecke der Einsichtnahme verlangen. Auf eine Einsichtnahme in den
Praxisräumen des Arztes muss sich der Patient nicht verweisen lassen.
Der Arzt hat demnach die Original-Röntgenbilder an den von dem Patienten
beauftragten Rechtsanwalt auf dessen Aufforderung hin zur Einsichtnahme
zu übersenden.
Zugleich hat das LG klargestellt, dass hingegen kein Anspruch auf
Herausgabe, sprich die dauerhafte Überlassung der Original-Röntgenbilder
besteht.

|
RECHTSANWÄLTIN
S.C. MELANIE HOLTHUS
S.C. Melanie Holthus
Rechtsanwältin
|
Ulzburgerstraße 113
22850 Norderstedt
Telefon: 040 - 30 85 03 81
Telefax: 040 - 30 85 03 83
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
www.medizinrecht-arzthaftung.de
|
|