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Krankenkasse muss computergesteuerte Prothese für Familienvater zahlen |
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Friday, 25. June 2010 |
Medizinrechtlicher Fachbeitrag zur Grundsatzentscheidung des Landessozialgerichts Essen bei MEDIZINRECHT-URTEIL
von RECHTSANWALT, FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT UND
FACHANWALT FÜR SOZIALRECHT RALF MÜLLER, Gütersloh
Krankenkasse muss computergesteuerte Prothese für
Familienvater zahlen
Ein 39-jähriger Familienvater aus Paderborn hat vor dem
Landessozialgericht Essen (Az: LSG NRW L 5 KR 80/09) erwirkt, dass seine
Krankenkasse ihn mit einer computergesteuerten Knieprothese versorgen
muss. Dem Vater zweier Kinder war nach einem Unfall der rechte
Oberschenkel amputiert worden. Darüber hinaus ist seine linke
Körperhälfte teilweise gelähmt. Die Krankenkasse bewilligte ihm zunächst
nicht die neuste Technik. Seine Klage vor dem Sozialgericht Detmold
scheiterte in erster Instanz.
In der Berufung am Donnerstag vor dem Landessozialgericht Essen hat der
Gütersloher Rechtsanwalt Ralf Müller erneut eine Grundsatzentscheidung
auf dem Gebiet der Hilfsmittelversorgung herbeigeführt: Die verklagte
Krankenkasse erkannte den Anspruch des Klägers im Laufe der mündlichen
Verhandlung an, so dass kein Urteil mehr gesprochen werden musste. Die
Entscheidung ist damit rechtskräftig.
Das Gericht stellte in diesem Zusammenhang ausdrücklich klar, dass die
ca. 60.000 € teure Knieprothese nicht gegen das Gebot der sparsamen
Mittelverwendung verstoße. Grund: Es gebe keine vergleichbare Prothese.
„Diese Grundsatzentscheidung ebnet hunderten Patienten in Deutschland
den Weg, unabhängig von ihrer finanziellen Situation mit der technisch
und medizinisch modernsten Prothesen-Lösung versorgt werden zu können“,
kommentierte Ralf Müller, Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht, die
gerichtliche Einigung.
Seit 2008 gibt es die computergesteuerte Prothese „PowerKnee“ der Firma
Össur. Beim Gehen wird der Prothesenträger sanft vorwärts bewegt. Auf
Treppen und Schrägen hebt es den Prothesenträger aktiv auf die nächste
Stufe. Dieses so genannte bionische System verringert die sonst bei
Prothesenträgern übliche Sturzgefahr. Zudem ist ein Kräfte sparenderes
Laufen möglich.
Bereits im September 2009 hatte Anwalt Ralf Müller eine bundesweit
beachtete Grundsatzentscheidung zur Kostenübernahme für einen
computergesteuerten Prothesenfuß erwirkt.

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RECHTSANWALTSKANZLEI
MÜLLER & DR. PAUL
Ralf Müller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
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