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Lichtblick für Gehörlose (Urteil BSG) |
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Sunday, 10. October 2010 |
Medizinrechtlicher Fachbeitrag zum
URTEIL des Bundessozialgerichts
auf MEDIZINRECHT-URTEIL
von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR SOZIALRECHT MATTHIAS HERBERG, Dresden
Lichtblick für Gehörlose
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 29.03.2010 entschieden, dass
Versicherte, die wegen einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit die
Klingel ihrer Wohnung auch mit den vorhandenen Hörgeräten nicht
wahrnehmen können, einen Anspruch auf Versorgung mit einer
Lichtsignalanlage haben, durch die akustische Signale einer Türklingel
in optische Signale umgewandelt werden. Es handelt sich hierbei um ein
Hilfsmittel, das von der Krankenkasse zu übernehmen ist. Insbesondere
ist die Anlage auch kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen
Lebens, der von der Leistungspflicht ausgeschlossen wäre.
Die Entscheidung kann für viele Schwerhörige eine große Hilfe sein, um
die Kommunikation mit der „Außenwelt“ zu verbessern.
Gestritten wird sicherlich auch weiterhin darüber, ob nun eine an
Taubheit grenzende Schwerhörigkeit vorliegt (BSG, Urteil v. 29.04.2010,
Az.: B 3 KR 3/09).

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KUCKLICK
WILHELM
BÖRGER WOLF & SÖLLNER
Matthias
Herberg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
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01097 Dresden
Telefon: 0351 - 807 18 56
Telefax: 0351 - 807 18 18
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