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Verfassungsbeschwerden gegen die Gesundheitsreform 2007 gescheitert (Urteil BVerfG) |
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Friday, 12. June 2009 |
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheitsreform 2007 auf MEDIZINRECHT - URTEIL von RECHTSANWALT BURKHARD GOßENS, Berlin
Verfassungsbeschwerden gegen die Gesundheitsreform 2007 gescheitert
Die Entscheidung...
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 10. Juni
2009 die Verfassungsbeschwerden mehrerer privater Krankenversicherungen
zurückgewiesen und In einem Musterverfahren die wesentlichen
Bestimmungen der letzten Gesundheitsreform 2007 dem (GKV-WSG) wie
folgt bestätigt:
1.
Die Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 zur
Sicherstellung eines lebenslangen, umfassenden Schutzes der Mitglieder
der privaten Krankenversicherung ist verfassungsgemäß
2.
Der Gesetzgeber durfte zur Erleichterung des Versicherungswechsels und
zur Verbesserung des Wettbewerbs in der privaten Krankenversicherung
die teilweise Portabilität der Alterungsrückstellungen vorsehen.
3.
Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse darf auf ein
dreijähriges Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze ausgedehnt
werden.
4.
Den Gesetzgeber trifft eine Beobachtungspflicht im Hinblick auf die
Folgen der Reform für die Versicherungsunternehmen und die bei Ihnen
Versicherten.
Basistarif
Kernpunkt der Klagen war die Pflicht zur Einführung des umstrittenen
Basistarif in der PKV, der von seinen Vertragsleistungen mit den
Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung -GKV- vergleichbar
sein muss und dabei auch nicht teurer sein darf als der Höchstbetrag
der GKV.
Das Besondere an dem Basistarif ist, dass Vorerkrankungen keine Rolle
spielen, der Beitrag bei ungefähr 570 Euro im Monat gedeckelt ist und
für bedürftige Versicherungsnehmer reduziert werden muss. Potentielle
Versicherungsnehmer sind Personen die ihren Versicherungsschutz in der
Vergangenheit verloren haben, sowie ältere oder kranke Menschen die
sonst noch mehr Geld an die Krankenkassen zahlen müssten.
Die private Versicherungswirtschaft befürchtete in der Vergangenheit
einen großen Zulauf zum Baisistarf, der nach Auskunft der Versicherer
auch bei einem Beitrag von ca. 570 Euro monatlich nicht die Kosten
deckt.
Da sich bisher nur ca. 6.000 Personen für diesen Tarif entschieden
haben und auch kein besonderer Zulauf erwartet wird, dürften die
Reaktionen der privaten Krankenversicherer auf das Urteil des
Bundesverfassungsgericht eher gelassen ausfallen.
Kassenwechsel
Bei Kassenwechsel dürfen Privatversicherte nach der Gesundheitsreform auch ihre Altersrückstellungen mitnehmen.
Wartezeit
Auch die Regelungen zur Verlängerung der Wartezeit für den Ausstieg aus
der GKV sind verfassungskonform. Seit der letzten Gesundheitsreform
2007 (GKV-WSG) muss ein Versicherter mindestens drei Jahre oberhalb der
Versicherungspfllichtgrenze verdienen. Diese bezeichnet das jährliche
Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers, bis zu dem in der gesetzlichen
Krankenversicherung Versicherungspflicht besteht.
JAEG
Gemäß § 6 Abs. 6 SGB V wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze von der
Bundesregierung jährlich durch Rechtsverordnung im Verhältnis der
Entwicklung der Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich
beschäftigten Arbeitnehmer vom vorvergangenen Kalenderjahr zum
vergangenem Kalenderjahr angepasst. Beschäftigte sind in der
gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn ihr
regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht
übersteigt (siehe § 6 SGB V). Beschäftigte, die ein jährliches
regelmäßiges Arbeitseinkommen über diesem Betrag beziehen, sind
versicherungsfrei. Sie haben die Wahl, eine freiwillige gesetzliche
Krankenversicherung abzuschließen oder sich privat zu versichern.
Ausblick
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht bestätigt höchstrichterlich den
Fortbestand von privaten Krankenversicherungen neben den gesetzlichen
Krankenkassen.
Er überträgt dem Gesetzgeber die Pflicht zur Beobachtung des Marktes bei den privaten Krankenversicherungen.
Bei einer Gefährdung des Kerngeschäfts der privaten Krankenversicherungen hat der Staat gesetzgeberisch zu handeln.
Das Urteil hat Auswirkungen für die zukünftige Tariflandschaft der
privaten Krankenversicherungen und stärkt die Finanzlage der
gesetzlichen Krankenversicherungen.
Wie sich die Tarife zukünftig bei den privaten Krankenkassen entwickeln werden bleibt abzuwarten.
Die Entscheidung erging zu den folgenden Verfahren: - 1 BvR 706/08 - 1 BvR 814/08 - 1 BvR 819/08 - 1 BvR 832/08 - 1 BvR 837/08 -

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